 Der JVA-Shop ist eine Einrichtung für den Online-Verkauf von Artikeln, die von Inhaftierten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten produziert werden. Darüber hinaus informiert der JVA-Shop über Dienstleistungen, die von den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten angeboten werden. Das Land Niedersachsen hat die Geschäftsführung des Internetshops auf die Justizvollzugsarbeitsverwaltung (JVAV) des Landes Niedersachsen übertragen. Der JVA-Shop soll dazu beitragen, der Öffentlichkeit die Bedeutung der Arbeit von Gefangenen transparenter zu machen und den Produktverkauf zu fördern.
Gefangenenarbeit: Das Ziel des Vollzuges der Freiheitsstrafe ist es, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Arbeit der Gefangenen ist ein wesentliches Behandlungsmittel, um diese Ziel zu erreichen. Die Arbeitszeit der Gefangenen beträgt zur Zeit 39,75 Std. in der Woche. Für die geleistete Arbeit, sonstige Beschäftigung oder eine Hilfstätigkeit erhalten die Gefangenen Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt beträgt 2009 durchschnittlich 10,89 Euro je arbeitenden Gefangenen pro Tag. Insgesamt wurden 2008 in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen ca. 8,6 Mio. Euro an Ausbildungsbeihilfe und Arbeitsentgelt gezahlt. Arbeitswillige Gefangene, denen keine Arbeit zugewiesen werden kann, erhalten Taschengeld. Vom Arbeitsentgelt der Gefangenen wird der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung einbehalten. Dadurch haben die Gefangene nach der Entlassung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe erworben. Die Gefangenen dürfen drei Siebtel ihres Arbeitsentgeltes - nach Abzug des Anteils zur Arbeitslosenversicherung - als Hausgeld für einen Einkauf (z. B. zusätzliche Nahrungs- und Genussmittel) oder anderweitig (z. B. Unterstützung der Familie, Zehrgeld für Ausgang oder Urlaub) verwenden. Vier Siebtel des Arbeitsentgelts werden als Überbrückungsgeld für die Gefangenen zurückgelegt. Das angesparte Überbrückungsgeld soll sicherstellen, dass den Gefangenen nach der Entlassung die erforderlichen wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung stehen und insbesondere in der schwierigen Zeit nach der Entlassung keine sofortige wirtschaftliche Notsituation eintritt.
Arbeitstherapie Neben Arbeit und Ausbildung gehört die arbeitstherapeutische Beschäftigung zu einer Behandlungsmaßnahme im Vollzug der Freiheitsstrafe. Diese Art der Beschäftigung ist für Inhaftierte vorgesehen, die zwar zur Arbeit verpflichtet, aber - aus sehr unterschiedlichen Gründen - nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Sie sollen unter fachkundiger Anleitung soweit gefördert werden, dass sie qualifizierteren Aufgabenstellungen sowie den Anforderungen von Arbeit oder Ausbildung gewachsen sind.
Dienstleistungen: Die Justizvollzugsanstalten stellen Räumlichkeiten und Gefangenenarbeitskräfte zur Komplettierung und Fertigung von Erzeugnissen für externe Unternehmen zur Verfügung. Der Bereich des Strafvollzugs stellt für viele Bürger und Firmen sicherlich eine Hemmschwelle dar, die man aus verschiedenen Gründen nicht überschreiten möchte oder meint, es nicht zu können. Andere arbeiten bereits seit sehr vielen Jahren gut mit dem Strafvollzug zusammen. Was hindert Sie also daran, mit uns zusammenzuarbeiten? Gefangene können auch als Arbeitskräfte bei Unternehmen außerhalb der Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden, soweit die Voraussetzungen für den Freigang vorliegen. Für so genannte Unternehmerbetriebe stellen die Anstalten Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Privatunternehmen Gefangene beschäftigen. Die Einrichtung der Betriebe, die fachliche und kaufmännische Aufsicht und das wirtschaftliche Risiko wird durch die Unternehmer getragen.
Justizvollzugsarbeitsverwaltung (JVAV) Strafgefangene sind nach dem Strafvollzugsgesetz zur Arbeit verpflichtet. Darum wurden in den Justizvollzugsanstalten Betriebe eingerichtet, in denen Produkte hergestellt und Dienstleistungen für externe Unternehmen erbracht werden. Die Werkstätten und Betriebe (Arbeitsverwaltungen) wurden zu einem Landesbetrieb, der Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen, zusammengefasst. Die JVAV führt die Geschäfte des Landesbetriebes mit Controlling in den Bereichen Planung und Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzmanagement, Marketing, Berichtswesen und Statistik. Der Landesbetrieb ist mit eigenem Kapital ausgestattet. Geschäftsgewinne werden an den Landeshaushalt abgeführt. Die jetzige Unternehmensstruktur wurde durch mehrjährige permanente Umstellungsprozesse erreicht. Das niedersächsische Modell dient anderen Bundesländern als Vorbild. |