Versandkosten/Verpackung/Transportschaden

 

Versandkosten

Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Die Versandkosten betragen

  Gewicht
 
 0,1 - 6,0 Kg   
 6,1 - 31,5 Kg   
 ab 31,6 Kg      

 

 Vorkasse

 

 4,50 EUR
 8,50 EUR
 nach Absprache

 

 Nachnahme   
 (inkl. NN-Gebühr)
 

 9,10 EUR
 13,10 EUR
 nach Absprache  

 

 Abholung

 

nach Absprache möglich

JVA Sehnde, Abteilung Burgdorf
Peiner Weg 33
31303 Burgdorf
Tel. 05136/807-156

Abholzeiten für JVA-Shop:
Mo. bis Do. 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr































- bei Lieferung per Vorkasse bis zu einem Versandgewicht von 6,0 kg 4,50 EUR, bei einem Versandgewicht zwischen 6,1 kg und 31,5 kg 8,50 EUR.

- Bei Zahlung per Nachnahme werden zusätzliche Gebühren fällig

o bei einem Versandgewicht bis 6,0 kg in Höhe von 9,10 EUR (4,60 EUR Nachnahmegebühr, die der Zusteller (DHL-Paket) vor Ort erhebt und 4,50 EUR Zahlkartengebühr, die wir Ihnen berechnen);

o bei einem Versandgewicht zwischen 6,1 kg und 31,5 kg in Höhe von 13,10 EUR (4,60 EUR Nachnahmegebühr, die der Zusteller (DHL-Paket) vor Ort erhebt und 8,50 EUR Zahlkartengebühr, die wir Ihnen berechnen). 

- bei einem Versandgewicht über 31,5 kg ist ein Versand/Abholung nach Absprache möglich.
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Verpackung

Unsere Verpackungen sind komplett recyclingfähig und tragen das RESY-Symbol. Somit können alle Transport- und Umverpackungen der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden, wie es im Sinne der Verpackungsverordnung gefordert wird.

 

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Transportschaden

Sollte es wider Erwarten vorkommen, dass ein Artikel in beschädigtem Zustand angeliefert wird, so muss der Transportschaden umgehend beim Zustellunternehmen gemeldet werden.
Zusätzlich muss der Schaden dem JVA Shop innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden.


   So gehen Sie bei einem Transportschaden richtig vor:

  - Ist die Ware offensichtlich zerstört, so verweigern Sie bitte die Annahme.
    Die Ware wird an uns zurück gesandt und Sie erhalten kostenlosen Ersatz.

  - Ist die Ware nur geringfügig beschädigt, so lassen Sie den Schaden unbedingt
    vom Zusteller vermerken. Das gilt auch für Löcher in der Verpackung.

  - Wird der Schaden erst beim Auspacken entdeckt, melden Sie den Schaden
    umgehend dem Zustellunternehmen. Notieren Sie die Schadensnummer!

  - Melden Sie den Schaden per E-Mail oder telefonisch an den JVA-Shop,
    innerhalb von sieben Werktagen

  - Bewahren Sie den beschädigten Artikel und die Originalverpackung solange auf,
    bis der Fall endgültig geklärt ist.

  - Sollte eine Prüfung der Artikel notwendig sein, so trägt der JVA-Shop die Kosten
    für den Rücktransport.



Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Stand 21.04.2009

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